Skip to main content

Grundsätze und Entstehung des Roten Kreuzes

Grundsätze

Die XX. Internationale Rotkreuz-Konferenz verkündete in Wien im Oktober 1965 die Grundsätze, auf denen das Wirken des Roten Kreuzes beruht:

Menschlichkeit
Aus dem Wunsch heraus entstanden, die Verwundeten auf den Schlachtfeldern unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das Rote Kreuz auf internationaler und nationaler Ebene, menschliches Leiden unter allen Umständen zu verhüten und zu lindern. Es ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Ehrfurcht vor dem Menschen hochzuhalten. Es fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauernhaften Frieden unter den Völkern.

Unparteilichkeit
Es macht keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und bei der Hilfe den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität
Um sich das allgemeine Vertrauen zu erhalten, enthält sich das Rote Kreuz zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit
Das Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind, sollen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln.

Freiwilligkeit
Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und uneigennützigen Hilfe.

Einheit
Es kann in einem Land nur eine einzige Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie soll allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Gebiet erstrecken.

Universalität
Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle Gesellschaften gleiche Rechte haben und verpflichtet sind, einander zu helfen.

Henry Dunant erlebt die Folgen der grausamen Schlacht von Solferino und entdeckt seine neue Mission: den Krieg menschlicher zu machen.

Geschichte

 

Die Schlacht bei Solferino (Quelle Wikipedia)

Solferino im Jahr 1859 gilt allgemein als Geburtsstunde des Roten Kreuzes. 1862 forderte Henry Dunant die völkerrechtliche Anerkennung von Hilfsleistungen für Verwundete im Krieg. Schon 1863 gründeten 5 Genfer Bürger auf der ersten internationalen Rotkreuz-Konferenz das Int. Komitee v. Roten Kreuz (IKRK). Ein Jahr später beschlossen 13 Staaten – Bayern trat 1868 bei – die 1. Genfer Konvention.

Bald nach seiner Entstehung wurden die Ziele des Roten Kreuzes weiter gesteckt als ursprünglich vorgesehen. Nicht nur im Kriegszeiten, sondern auch im Frieden, sollte es den Menschen humanitäre Hilfe bringen: Fürsorge für Gebrechliche, Alte und Jugendliche. Hilfe bei Naturkatastrophen, im Kampf gegen Krankheiten und bei der Rettung aus allgemeinen Gefahren.

Auch in Deutschland entstanden ab 1863 Vereinigungen, deren Tätigkeit auf dem Rotkreuz-Gedanken beruhte. Sechs Jahre später schlossen sich diese Landesvereine zu einer Gesamtorganisation zusammen. Aus dieser Gesamtorganisation entstand am 25. Januar 1921 das Deutsche Rote Kreuz. Von den Nationalsozialisten 1937 dem Innenministerium unterstellt, entstanden nach Kriegsende 1945 wieder neue Landesverbände, die am 4. Februar 1950 das jetzige Deutsche Rote Kreuz als eingetragenen Verein gründeten.

Bereits am 22. Mai 1945 beauftragte die Amerikanische Besatzungsbehörde den Müncher Oberbürgermeister Dr. Scharnagl, den Neuaufbau des Bayerischen Roten Kreuzes in die Wege zu leiten. Am 27. Juli 1945 verlieh Bayerns Ministerpräsident Schäffer dem BRK die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Adalbert Prinz von Bayern wurde erster Präsident.